Wir erklären Ihnen, warum es möglich ist, dass die ausgewiesene Summe der Buchungslisten von den tatsächlich gezahlten Werten an das Finanzamt oder die Krankenkassen abweichen kann.
Werden Lohnabrechnungen geändert, da sich nachträglich Korrekturen ergeben haben, spricht man von sogenannten Aufrollungen.
Im Zuge von solchen Aufrollungen werden bei PayFit, anders als bei anderen Abrechnungsprogrammen, die Buchungslisten der betreffenden Monate aktualisiert. Dies hat den Vorteil, dass in der monatlichen Auswertung der Finanzbuchführung die korrekten Werte erfasst werden.
Um Differenzen am Jahresende auszuschließen, empfehlen wir Ihnen, alle Buchungslisten am Jahresende nochmal herunterzuladen und mit den bereits gebuchten Listen abzugleichen.
Wie Sie die Buchungslisten herunterladen können, wird im folgenden Artikel erklärt:
Lohnbuchlisten herunterladen
Die Auszahlungsbeträge sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Krankenkassen und des Finanzamtes sind bereits auf der korrigierten Buchungsliste zu finden. Die Korrekturbeträge gegenüber der Krankenkassen und des Finanzamtes dürfen von PayFit jedoch erst mit der nächsten "offenen" Meldung an die Behörden gemeldet werden.
Dies hat natürlich zur Folge, dass bei einer monatlichen Betrachtung der Verbindlichkeitskonten (SKR04: 3720, 3730, 3740; SKR03: 1740, 1741, 1742) eine Differenz entsteht, die sich erst in den Folgemonaten ausgleicht.
Bis zum Jahresende haben sich diese Differenzen jedoch grundsätzlich wieder ausgeglichen.
Sollten Sie am Jahresende dennoch Differenzen auf Ihren Konten feststellen, kontaktieren Sie bitte den Support, wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Klärung dieser Differenzen.
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