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Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern nach dem geänderten § 3 Nr. 11a EStG (Einkommensteuergesetz) in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Sonderzahlungen in Form von Beihilfen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Diese Beihilfe wird umgangssprachlich auch als sogenannter "Corona-Bonus" bezeichnet. Die Änderung wurde mit Meldung des Bundesfinanzministeriums am 9. April 2020 beschlossen.
So legen Sie für einen MitarbeiterIn eine Beihilfe nach § 3 Nr. 11a EStG an:
1️⃣ Loggen Sie sich als Admin mit Ihren Zugansdaten unter app.payfit.com ein.
2️⃣ Klicken Sie in der oberen Leiste auf „Meine Mitarbeiter“ und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus. Die Funktion "Sonderzahlung hinzufügen" finden Sie im Reiter "Variable Vergütung".
3️⃣ Wählen Sie als Art der Sonderzahlung "Weitere" und dann "Unterstützung nach § 3 Nr. 11a EStG" aus.
4️⃣ Sie können nun die Höhe der Sonderzahlung und den Stichtag eintragen. Wichtig ist hierbei, dass der Stichtag der Auszahlung zwischen dem 01.03.2020 und 31.12.2020 liegt. Anschließend können Sie die Änderungen abspeichern.
⚠️ Beachten Sie, dass auch bei einer Stückelung die Summe der Auszahlungen pro Mitarbeiter maximal 1.500 EUR betragen kann.
Darstellung auf der Lohnabrechnung:
Die Sonderzahlung wird auf der Lohnabrechnung als Unterstützung nach § 3 Nr. 11 EStG und mit der Kennzeichnung "_ _ _ G" ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Leistung steuer- und beitragsfrei ist.
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